Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Durch die Abschaffung der Praxisgebühr ist die direkte Inanspruchnahme der Fachärzte ohne Überweisung wieder möglich geworden. Viele unserer Patienten nutzen diese Möglichkeit.

 

Dadurch sind wir als Ihre Hausärzte nicht mehr ausreichend in das Versorgungsgeschehen eingebunden.


Eine Bericht-Erstellung durch Fachärzte ist nicht mehr gewährleistet. Patienten sprechen uns häufig auf Befunde von bereits durchgeführter Diagnostik und Verordnungen von Medikamenten an, von denen wir keine Kenntnis erlangt haben und erwarten unseren Rat dazu. Das ist uns leider nicht möglich, wenn wir nicht an der Veranlassung beteiligt waren.


Mit den Hausarztverträgen der AOK Niedersachsen haben wir eine Möglichkeit, unsere Aufgabe als Ihr Hausarztteam wieder wahrzunehmen.  


Der Patient verpflichtet sich in einem Hausarztvertrag andere Ärzte nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Damit ist eine Koordination durch uns möglich, der Überblick über die laufenden Medikamentenverordnungen ist gegeben. Ausnahmen sind der Besuch beim Frauenarzt oder Augenarzt, hier ist keine Überweisung erforderlich.


Überlegen Sie sich, ob Sie uns die Funktion der hausärztlichen Koordination Ihrer Behandlung  zuordnen wollen.
Mit  der Teilnahme am Hausarztvertrag stärken Sie uns! 

 

Sprechen Sie uns an!


Wir sichern Ihnen eine gute und umfassende Betreuung in allen Gesundheitsfragen zu.

 

 

 

aus:Deutscher Hausärztverband

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